Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die 3. und 4. , 6. bis 8. , 11. bis 14. und 16. bis 21. Antragsgegner/innen sind schuldig, der Antragstellerin die mit 626,90 EUR (darin 104,48 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind Mit und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 376 KG ***** mit der Anschrift *****. Zu Lasten der Miteigentumsanteile der 3. und der 10. Antragsgegnerinnen ist im Grundbuch jeweils ein Fruchtgenuss einverleibt. Die Verwaltung der Liegensc…
Rechtliche Beurteilung 1. Fruchtgenuss ist das dingliche Recht (§ 472 ABGB) auf volle (§ 511 ABGB) Nutzung einer fremden Sache unter Schonung der Substanz. Ihr Gegenstand kann jede fremde Sache sein, sofern sie unverbrauchbar ist. Das Recht der Fruchtnießung kann daher auch an ideellen Anteilen an einer Sache bestellt wer…