RS0011799 – OGH Rechtssatz
RS0011799 – OGH Rechtssatz
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Die in Lehre und Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über die beim Ausgedinge im Unvergleichsfall eintretende Umwandlung des Rechtes auf Naturalleistungen in ein solches auf Geldleistungen lassen sich nicht analog auf ein bloßes Wohnungsgebrauchsrecht ausdehnen ( ausdrückliche Ablehnung von GlU 13428 ).