JudikaturJustizRS0011795

RS0011795 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. September 2009

Mit der Dienstbarkeit des Fahrweges ist das Recht verbunden, schwere Lasten zu schleifen. Wenn aber schonendere Art des Holztransportes möglich ist, so kann der Servitutsberechtigte nicht auf jener Transportart (Schleifen) beharren.

Entscheidungen
7