Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, den beklagten Parteien die mit 640,54 EUR (darin 106,76 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer einer Liegenschaft EZ 190 eines bestimmten Grundbuchs, zu dessen Gutsbestand das Grundstück 20 gehört. Die Zweitbeklagte ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 54 jenes Grundbuchs, der Erstbeklagte deren E…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Kläger ist zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Die Kläger bezweifeln nicht, dass die Wegeservitut im ländlichen Raum auch das Recht beinhaltet, Holz über den Servitutsweg zu schleifen, und dass die Beklagten dieses Recht auch seit jeher in mehr oder weniger großem Umfang ausgeübt ha…