JudikaturJustizRS0011741

RS0011741 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 2022

Wird im Servitutenbestellungsvertrag Maß und Umfang des Fahrrechtes und Gehrechtes nicht näher festgelegt, so entscheidet der jeweilige Bedarf des herrschenden Gutes unter Bedacht auf den ursprünglichen Bestand und die ursprüngliche Bewirtschaftungsart.

Entscheidungen
24