JudikaturJustizRS0011726

RS0011726 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. März 2019

Eine Grunddienstbarkeit kann auch ohne Zustimmung des Verpflichteten vom herrschenden Gut auf einen aus Trennstücken gebildeten neuen Grundbuchskörper übertragen werden (entgegen GlUNF 774).

Entscheidungen
16