Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Das berufungsgerichtliche Urteil wird mit der Maßgabe bestätigt, daß es in seinem zweiten Absatz zu lauten hat: „Die beklagte Partei ist schuldig, ihre Zustimmung zu dem an die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck zur Zl. 2 N 1390/6 1994 gerichteten Antrag der kl…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 195 II KG N***** samt N***** See, die beklagte Partei ist Alleineigentümerin der EZ 67 II KG N*****, zu deren Gutsbestand auch das Grundstück 1039 gehört. Die beklagte Partei räumte dem Kläger mit Vertrag vom 12.5.1961 auf ein…
Rechtliche Beurteilung Gemäß § 484 ABGB kann der Besitzer des herrschenden Gutes zwar sein Recht auf die ihm gefällige Art ausüben, doch dürfen Servituten nicht erweitert, sie müssen vielmehr, soweit es ihre Natur und der Zweck der Bestellung gestatten, eingeschränkt, also schonend ausgeübt werden. Diese Bestimmung stellt…