Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Kläger sind zur ungeteilten Hand schuldig, dem Beklagten die mit S 5.358,14 (darin enthalten S 893,02 USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger sind (seit 1970) je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft in G*****, zu deren Gutsbestand auch das Weggrundstück 6/3 gehört, das sie 1996 gekauft haben und das laut Grundbuch lastenfrei ist. Der Beklagte ist seit 1970 Alleineigentümer der in der Nähe liegenden, z…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Kläger gegen diese Entscheidung ist zwar zulässig, aber nicht berechtigt. Die Kläger stützen ihr Unterlassung- und Feststellungsbegehren als "actio negatoria" iSd § 523 ABGB zum Schutz ihres Eigentums (vgl etwa 3 Ob 114/97d) darauf, dass sich der Beklagte zur Bewirtschaftung seine…