Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit 2.198,18 EUR (darin enthalten 336,36 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****53 des GB ***** K***** mit der Grundstücksadresse T*****. Die beiden Beklagten sind jeweils Hälfteeigentümerinnen der Liegenschaft EZ *****25, ebenfalls GB ***** K*****, bestehend aus den Grundstücken Nr 677/1 und 677/2 und …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig , aber nicht berechtigt . I. Revision: Die Revisionswerberinnen stimmen der berufungsgerichtlichen Einordnung des Rechts der Klägerin als persönliche Dienstbarkeit zu, meinen aber, dass die vertragliche Sonderregelung zur Erhaltung der Wagenremise bzw deren Bauteile nicht d…