Spruch Der Besitzer des vertieften Grundstückes muß die zur Befestigung des Bodens oder des Gebäudes des Nachbarn von ihm gemäß § 364b ABGB. errichtete Stützmauer instandhalten. Entscheidung vom 19. Juni 1968, 5 Ob 123/68. I. Instanz: Landesgericht Innsbruck; II. Instanz; Oberlandesgericht Innsbruck.…
Text Der Kläger ist Eigentümer des Grundstückes 343 der EZ. 622/II KG. H., bestehend aus einem Wohnhaus, einer Waschküche und einer vom Kläger im Jahre 1954 erbauten Pension sowie einem östlich davon auf einem steilen Hang gelegenen Garten. Die Beklagten sind seit 1936 zu je einem Drittel Miteigentümer d…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Der Besitzer eines Grundstückes, der es vertieft, hat gemäß § 364b ABGB. nicht nur für genügende Befestigung des Bodens des Nachbargrundstückes zu sorgen, sondern auch für die Wiederherstellung der erforderlichen Stütze, wenn diese aus irgendeinem Grund nicht mehr die …