JudikaturJustizRS0011563

RS0011563 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Juli 2017

Auch ein Wegerecht kann den Gegenstand einer unregelmäßigen Servitut bilden und durch Ersitzung erworben werden. Wird die Gestattung des Durchganges über den Grund der Beklagten ausdrücklich nur für sich selbst in Anspruch genommen, so wird damit eine unregelmäßige persönliche Dienstbarkeit gem § 479 ABGB geltend gemacht.

Entscheidungen
5