JudikaturJustizRS0011544

RS0011544 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Februar 2024

Aus der sich aus § 472 ABGB ergebenden Duldungspflicht folgt, daß der Eigentümer der dienstbaren Sache alle Maßnahmen zu unterlassen hat, die den Bestand der Servitutsanlage gefährden können.

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