JudikaturJustizRS0011366

RS0011366 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. September 1975

Kein Wegfall der Pfandhaftung infolge Novation, wenn die Hypothek zur Sicherstellung eines Darlehens eingetragen, in der Pfandbestellungsurkunde jedoch vereinbart wurde, daß der Hypothekarschuldner den Gläubiger im Falle der vorgesehenen Umwandlung des Darlehens in eine Kommanditeinlage für jede Schmälerung dieser Kommanditeinlage schadlos halten und zur Sicherstellung aller in der Urkunde übernommenen Verpflichtungen - also auch dieses Versprechens - Pfandrechte einräumen werden und nunmehr das Darlehen in eine Kommanditeinlage umgewandelt wurde.