Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden und widerbeklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, den beklagten und widerklagenden Parteien die mit 10.505,24 S (darin 1.750,87 S Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Vater der Zweitklägerin (und Zweitwiderbeklagten) war Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 46 mit den Grundstücken (GSt) Nr 55 und 44. Zur Beurteilung der Frage, ob das Eigentum an einem etwa 160 m2 großen, nach dem Grundkataster und der Mappe zum GSt 55 gehörigen Grundstr…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Kläger ist zulässig, aber nicht berechtigt. a) Nach gesicherter Rspr ist § 60 Abs 2 JN unanwendbar, wenn es nur um einen Teil einer Liegenschaft geht, für den ein gesonderter Einheitswert nicht festgelegt wurde. In einem derartigen Fall kann als Streitwert nicht der aliquote Antei…