Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Kläger sind zur ungeteilten Hand schuldig, dem Beklagten die mit S 3.352,72 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (davon S 257,25 Umsatzsteuer und S 282,97 Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 27 KG Kowald, zu der die Grundstücke 225/1 Acker und 223/1 Wiese gehören. An diese Grundstücke grenzt etwa nördlich das zum öffentlichen Gut gehörende Grundstück 433 Weg, der sogenannte 'Grasweg', an. Die Kläger behaup…
Rechtliche Beurteilung Die gegen das Urteil des Berufungsgerichtes wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung erhobene Revision der Kläger ist nicht berechtigt. Die Revisionswerber behaupten, die Feststellung des Berufungsgerichtes, die Grenze zwischen den Grundstücken 223/1 Wiese und 225/1 Acker einerseits und dem Grundst…