Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der Beschluß des Rekursgerichtes wird in der Weise abgeändert, daß der Beschluß des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Der Vollzug der dadurch notwendigen Grundbuchseintragungen sowie die Verständigung der bereits im Beschluß vom 26. 5. 1998 angeführten …
Text Begründung: Unter Vorlage einer Pfandbestellungsurkunde vom 19. 5. 1998, in der festgehalten ist, daß die Antragstellerin gegen Hermann J*****, "aus dessen Tätigkeit für die Antragstellerin Schadenersatzforderungen aufgrund von Handlungen zum Schaden der Antragstellerin hat", begehrte die Antragst…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und auch berechtigt. Bei der Höchstbetragshypothek ist das Spezialitätsprinzip bezüglich der gesicherten Forderung dahin abgeschwächt, daß nicht der tatsächliche Forderungsbetrag, sondern nur der Höchstbetrag der Forderung feststehen muß. Sie dient auch nicht bloß …