JudikaturJustizRS0011224

RS0011224 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. April 2016

Bei einem Doppelverkauf muss der Eintragungsgrundsatz dem Publizitätsprinzip insoweit weichen, dass der "außerbücherliche Erwerber" seine Rechte gegen den bücherlichen Einzelrechtsnachfolger des Veräußerers dann geltend machen kann, wenn dieser nicht im Vertrauen auf das Grundbuch erworben hat, dh den früheren Verkauf und die außerbücherliche Übergabe kannte oder bei gehöriger Aufmerksamkeit kennen musste. An dieser Rechtsansicht hält der OGH - trotz der von Bydlinski (in Klang 2 IV/2, 118 ff) und von Koziol (in ÖJZ 1971,459) erhobenen Bedenken - weiterhin fest. Dabei muss die Gutgläubigkeit des zweiten Käufers, die erforderlich ist, um den ersten Käufer, an den die Liegenschaft bereits übergeben wurde, zu verdrängen, bis zum Eintritt des "Erwerbes", also bis zur Verbücherung des Erwerbsgeschäftes gegeben sein.

Entscheidungen
39