JudikaturJustizRS0011182

RS0011182 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Juni 1982

Besitzvermittlung durch Mieter, Pächter udgl nicht nur für die Erhaltung des Sachbesitzes des Vermieters udgl in Frage, sondern auch für eine neue Sachbesitzerwerbung ( Schey, Klang in Klang2 II, 80 f), wenn also zB der Vermieter die Sache, die er sofort vermietet, selbst erst erwerben muß und sie vom Verkäufer unmittelbar sofort an den Mieter ausliefern läßt ( hier: drittfinaziertes Leasing ).