Spruch Wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren, entsteht bei Verarbeitung einer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sache - von den nach § 416 ABGB zu beurteilenden Fällen abgesehen - es Lieferanten und des Verarbeiters im Verhältnis der beiderseitigen Wertanteile im Zeitpunkt der Verarbeitung Die i…
Text Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Zahlung von 7000 S samt Anhang. Sie habe der Beklagten Stoffe zur Weiterverarbeitung verkauft und dabei einen sogenannten "verlängerten Eigentumsvorbehalt" vereinbart, welcher auch durch die Verarbeitung der Ware nicht untergehen sollte. In dem am 22. März…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Vorweg ist festzuhalten, daß die Klägerin in diesem Rechtsstreit nicht, wie das Erstgericht annimmt, einen Anspruch auf Ersatzaussonderung im Sinne des § 21 Abs. 2 AO geltend macht, sondern ihr Zahlungsbegehren unter Berufung auf § 20a AO ausdrücklich aus dem nach ihre…