JudikaturJustizRS0010982

RS0010982 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juli 2021

Beim derivativen Eigentumserwerb an Superädifikaten kommt nicht der Gewahrsamsänderung (wie bei sonstigen beweglichen Sachen), sondern nur der Urkundenhinterlegung (entsprechend dem Eintragungsprinzip bei Liegenschaften) entscheidendes Gewicht zu.

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