JudikaturJustizRS0010970

RS0010970 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Dezember 2020

Die Rechtsstellung des Fischereiberechtigten ist im Falle der Verbindung des Fischereirechtes mit dem Eigentum die eines Grunddienstbarkeitsberechtigten.

Entscheidungen
16