Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie insgesamt zu lauten haben: „1. Die Beklagte ist schuldig, binnen 14 Tagen die von ihr geführten und auf den Kläger lautenden Konten mit den Nummern *****, ***** und ***** mit dem Stichtag…
Text Entscheidungsgründe: Die beklagte Bank richtete anlässlich der Gewährung dreier Kredite an den Kläger, einen Verbraucher, Konten mit den Nummern *****, ***** und ***** ein. Da die Rückführung dieser Kredite zwischen den Parteien strittig war, kam es zu einem Zivilverfahren, das am 8. 5. 2006 mit ein…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig; sie ist auch teilweise berechtigt. 1. Das Berufungsgericht hat entgegen § 500 Abs 2 Z 1 ZPO eine Bewertung des Entscheidungsgegenstands unterlassen, sondern lediglich gemäß § 500 Abs 2 Z 3 ZPO ausgesprochen, dass die ordentliche Revision zulässig ist. In Anbetracht der vom…