Spruch Trotz § 3 des LandesstraßenverwaltungsG. für Steiermark 1964 haben im Streit über Eigentums- oder Servitutsrechte an einem öffentlichen Weg die Gerichte zu entscheiden Entscheidung vom 4. Mai 1966, 6 Ob 101/66 I. Instanz: Bezirksgericht Hartberg; II. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Gr…
Text Die Gemeinde H. begehrt mit der von ihr eingebrachten Klage 1. die Feststellung, daß jener Teil der Wegparzelle 1809/3, Katastralgemeinde H., der grundbücherlich unter VZ. XIX, Katastralgemeinde H., eingetragen ist, der von der Abzweigung der Parzelle 658/2, Katastralgemeinde H. nach Norden bis zum …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Auszugehen ist davon, daß die ordentlichen Gerichte die Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtssachen ausüben, sofern hiezu nicht kraft Gesetzes andere Behörden berufen werden. Bürgerliche Rechtssachen sind solche, denen privatrechtliche Verhältnisse zugrunde liegen. Ob ein solch…