Spruch Die Revision wird, soweit sie Nichtigkeit geltend macht, zurückgewiesen. Im übrigen wird ihr nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 30.559,68 S (darin 5.093,28 S Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei erteilte mit Bescheid vom 2.Mai 1950 der klagenden Partei die Baubewilligung für den Neubau einer, später ULMER-Siedlung genannten Werksiedlung in Dornbirn. Im Bescheid wurde vorgeschrieben, daß aufgrund der schlechten Untergrundverhältnisse die Häuser auf P…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der beklagten Partei ist nicht berechtigt. Soweit die Revision Nichtigkeit wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges geltend macht, ist sie zurückzuweisen, weil der Beschluß des Berufungsgerichtes, mit dem eine wegen Nichtigkeit erhobene Berufung verworfen wurde, auch dann, wenn er in das Be…