Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie wie folgt zu lauten haben: "Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei zu Handen des Klagevertreters binnen 14 Tagen S 139.379,13 samt 9,75 % Zinsen p.a. s…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt von den beklagten Parteien die Zahlung von S 391.510,94 s.A. mit der Begründung, die erstbeklagte Partei, deren persönlich haftende Gesellschafter die zweit- bis viertbeklagten Parteien seien, sei Eigentümerin des "Hotel C*****" *****. Der Liegensc…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und teilweise berechtigt. a) Zur Zulässigkeit: Die Revision ist zulässig, weil die Vorinstanzen den Umfang der Vollmacht des Verwalters, der bei der klagenden Partei einen Kredit aufnahm, im Zusammenhang mit der Qualifizierung des Treuhandkontos sowie in weiterer Folge …