JudikaturJustizRS0010212

RS0010212 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 2023

Es ist Sache des Käufers eines Kraftwagens, sich durch Einsichtnahme in den Kraftfahrzeugbrief von der Rechtmäßigkeit des Besitzers seines Vorgängers zu überzeugen, jedoch genügt nicht der Zulassungsschein, noch weniger aber ein Attest der Zollbehörde, da nur durch den Kraftfahrzeugbrief (Typenschein) der Eigentumsnachweis in geschlossener Kette erbracht werden kann.

Entscheidungen
11