JudikaturJustizRS0010193

RS0010193 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. April 2005

Der im Judikatenbuch 33 (neu) ausgesprochene Rechtssatz, daß der Dienstgeber nicht berechtigt ist, vom Dienstnehmer einen irrtümlich ausbezahlten Lohnbetrag, den der Dienstnehmer gutgläubig in Empfang genommen und verbraucht hat, zurückzufordern, ist dann nicht anwendbar, wenn der Dienstgeber zur Bezahlung von zu wenig entrichteter bzw irrtümlich rückvergüteter Lohnsteuer verhalten wird und diese Leistungen vom Dienstnehmer als Steuerschuldner zurückfordert.

Entscheidungen
7