Ein redlicher Besitzer kann schon allein aus dem Grunde des redlichen Besitzes die Sache, die er besitzt, ohne Verantwortung nach Belieben brauchen, verbrauchen, auch wohl vertilgen.
Rückverweise
Das dem redlichen Besitzer nach § 329 ABGB zustehende Recht zum Verbrauch der Sache schließt zwar Schadenersatzansprüche wegen des Verlustes der Sache aus, enthebt ihn aber nicht der Verpflichtung, den Wert der Sache…
…Partei für zwischen 1955 und 1979 verkaufte und nicht wieder beschaffbare Liegenschaften keinen Ersatz zu leisten hätte. Wenn das Berufungsgericht hiezu auf die §§ 329 ff ABGB verwiesen hat, ist ihm offenbar entgangen, daß Lehre und Rechtsprechung die sich aus der Verweisung des § 1437 ABGB an sich ergebenden Privilegien des gutgläubigen…
…nur für die gegenseitigen Ansprüche für Nutzungen, Erträgnisse, Aufwand und Schadenersatz maßgeblich. Für solche Ansprüche verweist § 824 ABGB auf die Bestimmungen der §§ 329 ff ABGB. Die Vorinstanzen haben aber ohnedies die Redlichkeit des Beklagten angenommen und dem Kläger, von diesem unbekämpft, nur die gesetzlichen Zinsen ab Klagszustellung, mit welcher die…
…herausgelockt worden war, sei die beklagte Partei doch als redliche Besitzerin anzusehen und habe als solche über den Cacao verfügt, sie hafte daher nach § 329 ABGB. nicht für dessen Verlust. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil. Es vertrat die Ansicht, daß die Ware dem Otto St. als Kommissionsware zum Verkauf anvertraut gewesen…
…bleiben bei der Berechnung des Ersatzes der von ihm während seiner Besitzdauer auf die Erbschaft aus eigenen Mitteln gemachten Aufwendungen unberücksichtigt. Ein Verwendungsanspruch, den § 329 ABGB nicht ausschließt (JBl 1953, 661 mwN; SZ 7/150; Pimmer in Schwimann, ABGB, Rz 1 zu § 329; Apathy in JBl 1978, 524, insb FN…
…könnten erst ab Ausübung des Gestaltungsrechts, sohin ab Klagseinbringung, begehrt werden. Der Kläger erwiderte, die erhaltenen Mitgliedsvorteile seien Früchte im Sinne der §§ 329 ff ABGB, die er als redlicher Besitzer im guten Glauben verbraucht habe. Zudem seien die Mitgliedsvorteile gewährt worden, um den Kläger für seine Beteiligung am Schneeballsystem zu…
… 1 Abs 1 UWG gestützter Schadenersatzanspruch zu. Erhaltene Vorteile müsse er nicht herausgeben, weil er sie als redlicher Besitzer iSd §§ 329 ff ABGB gutgläubig verbraucht habe, sie – als wissentlich zur Bewirkung einer unerlaubten Handlung gegeben – gemäß § 1174 ABGB nicht zurückgefordert werden könnten, ein Aufrechnungsverbot…
…darauf gestützt, daß sich die (notorisch) überschuldete Republik Österreich eine Kreditaufnahme in Höhe des Heimfälligkeitsbetrages erspart habe und dadurch bereichert sei. Ein Verwendungsanspruch, den § 329 ABGB nicht ausschließt (JBl 1953, 661 mwN; SZ 7/150; Pimmer in Schwimann, ABGB, Rz 1 zu § 329; Apathy in JBl 1978, 524, insb FN…
…habe. § 824 ABGB verweise zur Auseinandersetzung zwischen dem Erben und dem Scheinerben auf die Regeln für redliche und unredliche Besitzer (§§ 329 ff ABGB). Der Beklagte sei als redlicher Besitzer anzusehen, weil die gesetzliche Vermutung dafür (§ 328 zweiter Satz ABGB) nicht widerlegt worden sei. Bei den Aufwendungen…
…Beklagte vor Klagseinbringung aufgefordert habe, die vermachte Liegenschaft herauszugeben. Auf dieser Grundlage vertrat das Berufungsgericht die Rechtsauffassung, daß die Beklagte als redliche Besitzerin gemäß § 329 ABGB über die Sache wie ein Eigentümer habe verfügen können; sie sei nicht schadenersatzpflichtig, wenn sie den Gegenstand des Vermächtnisses verschenkt habe. Mit der in der…
…328 ABGB die Rechtmäßigkeit und Redlichkeit des Besitzes bis zum Beweis des Gegenteils zu vermuten. Der redliche Besitzer kann aber über die Sache gemäß § 329 ABGB wie ein Eigentümer verfügen (RIS Justiz RS0010200). Angesichts dieser Voraussetzungen rechtfertigt demnach bereits der redliche Besitz eines Vermögensobjekts durch den Gemeinschuldner als Ausübung eines dinglichen…
…Rückabwicklung nach § 877 ABGB § 1437 ABGB anzuwenden ist (Rummel in Rummel2 RA 5 zu § 877 mwN) und in diesem Fall ungeachtet § 329 ABGB der Vorteil aus der Benützung zu vergüten ist (Spielbüchler in Rummel2, RA 2 zu § 329 ABGB mwN). Die aus diesem Titel von den Vorinstanzen…
…Aberkennung (§ 335) der Früchte vor Augen hatten (aaO 524). Andererseits handle § 330 ABGB ausschließlich von den Nutzungen der Sache und nicht wie § 329 ABGB von deren Gebrauch. Der Ausgleich von Gebrauchsvorteilen könne im Rahmen des Bereicherungsrechtes durch ein Benützungsentgelt erfolgen (aaO 526). Für den redlichen Besitzer und redlichen Empfänger…
…hingewiesen, daß § 1437 ABGB. nur anordne, daß auf die Rückstellung einer bezahlten Nichtschuld die Bestimmungen der §§ 329 - 338 ABGB. anzuwenden seien. § 329 ABGB. spreche dem gutgläubigen Besitzer eine Sache lediglich von der Verantwortung für den Gebrauch und Verbrauch, ja selbst für die Vertilgung der Sache frei, gebe aber…
Ein Verwendungsanspruch gegen den Staat als Gesamtrechtsnachfolger eines erblosen Nachlasses wurde zwar durch § 329 ABGB nicht ausgeschlossen, der Staat erlangt aber durch die gerichtliche Überweisung des Nachlasses auflösend durch das Auftreten des wahren Erben bedingtes Eigentum. Die Verwendung des Nachlasses…