RS0010162 – OGH Rechtssatz
RS0010162 – OGH Rechtssatz
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§ 324 ABGB wendet den Gedanken des § 323 ABGB, daß der Besitzer einer Sache die rechtliche Vermutung eines gültigen Titels für sich habe, auf den Rechtsbesitz an. Der nach § 523 ABGB klagende Eigentümer hat daher den Nichtbestand des tatsächlich ausgeübten Rechtes nachzuweisen. Dieses Prinzip liegt auch der Regelung des § 25 Abs 1 AllgGAG zugrunde.