JudikaturJustizRS0010069

RS0010069 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. November 2020

Die Gebrauchsmöglichkeit ist neben dem Substanzwert des Eigentums kein selbständiger Vermögenswert, so dass ein gesonderter Ersatz hiefür nicht in Betracht kommt.

Entscheidungen
5