Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil und das Urteil des Erstgerichtes - dieses jedoch nur in seinem die Beklagte, nicht auch in seinem die "T***- und B***-B***, Augsburg, Oblatterwaldstraße 18" betreffenden Teil - werden dahin abgeändert, daß es zu lauten hat: "Das Klagebegehren,…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte führt zum AZ.E 1571/84 des Erstgerichtes zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 1,874.033,69 s.A. gegen den Verpflichteten Gerrit van D*** jun. Fahrnisexekution auf das auf der Liegenschaft Grundstücksnummer 1679/329 Wald, EZ 498 II KG Achental, e…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist berechtigt. Unter dem Revisionsgrund des § 503 Abs.1 Z 2 ZPO macht die Beklagte keine Verfahrensmängel, sondern Feststellungsmängel auf Grund unrichtiger rechtlicher Beurteilung der Sache geltend (vgl. Fasching, Zivilprozeßrecht, Rz 1774). Zum diesbezüglichen Vorbringen wird daher b…