Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien je zur Hälfte die mit 9.719,82 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten 1.619,97 S Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist aufgrund der Einantwortungsurkunde vom 25.10.1976 Alleineigentümerin der Liegenschaften EZ 190, 277 und 450 je Grundbuch L*****, zu welchen die Grundstücke 649/3, 648/1, 648/4 und 359 gehören. Der Erstbeklagte ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Nach ständiger Judikatur können Mängel des Verfahrens erster Instanz, deren Vorliegen das Berufungsgericht verneint hat, im Revisionsverfahren nicht mehr geltend gemacht werden; der teilweise gegenteilige Standpunkt der Lehre wird von der Rechtsprechung abgelehnt…