RS0009563 – OGH Rechtssatz
RS0009563 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Bestimmung des § 97 ABGB gibt lediglich dem einen Ehegatten einen Anspruch gegenüber dem anderen Ehegatten, nicht aber gegenüber einem Dritten.
RS0009563 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Bestimmung des § 97 ABGB gibt lediglich dem einen Ehegatten einen Anspruch gegenüber dem anderen Ehegatten, nicht aber gegenüber einem Dritten.