Spruch Bei Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse entspricht es der Billigkeit, innerhalb der wertmäßigen Aufteilung dem an der Auflösung der Ehe schuldlosen Teil ein Wahlrecht zu geben Der Verzicht der Frau auf eine Berufstätigkeit außerhalb des Haushalts und der Famili…
Text Die im Jahre 1965 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Wirkung vom 23. 11. 1978 aus dem Verschulden der Frau geschieden. Der Ehe entsprossen zwei Söhne (geboren 1967 und 1970). Die elterlichen Rechte und Pflichten werden beim älteren Sohn von der Mutter und beim jüngeren Sohn vom Vater ausgeübt.…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Zunächst ist zu der Anfechtungsbegründung im Rechtsmittel der Frau zu bemerken, daß diese durchaus dem nach der Anordnung des § 232 Abs. 2 AußStrG hier allein zulässigen Anfechtungsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache zuzuordnen ist, weil der Mangel an für die…