Spruch Den Revisionen beider Parteien wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Revisionsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte besitzt in K***** drei Häuser, darunter ein Gasthaus und ein Kellergebäude mit Buschenschank. Die Klägerin ging mit ihm eine Lebensgemeinschaft ein, welche von Ende November 1957 bis 4. 6. 1958 dauerte. Sie verrichtete alle im Haushalt und in der Gastwirtschaft vork…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen beider Parteien sind nicht begründet. Der Beklagtge wendet sich gegen die Ansicht des Berufungsgerichtes, die Klägerin gründe ihren Anspruch auf ihre Arbeitsleistungen als Lebensgefährtin. Dies sei unrichtig. Vielmehr begehre die Klägerin Schadenersatz wegen Nichterfüllung eines Vertr…