Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei zu Handen ihrer Vertreter binnen 14 Tagen die mit S 22.411,80 (hierin enthalten S 3.735,30 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Innsbruck und der Zielsetzung, bestehende SOS Kinderdorf Vereine, Verbände oder andere juristische Personen in aller Welt, welche die SOS Kinderdorf Idee zur Grundlage ihrer Arbeit haben, in einem Verband zusammen…
Rechtliche Beurteilung Voranzustellen ist, dass die Vorinstanzen zutreffend die gegenständliche Rechtssache nach österreichischem Recht beurteilt haben. § 10 IPRG regelt nur das Personalstatut einer juristischen Person, darunter auch von Vereinen (Schwimann in Rummel, ABGB2 Rz 1 zu § 10 IPRG). Maßgeblich ist hier jedoch …