Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 1.329,84 EUR (darin 221,64 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger vertritt die Interessen von 220 ArbeitnehmerInnen der Beklagten. Dabei handelt es sich um Diplomkrankenpfleger, Pflegehelfer, Heimhilfen, Alltagsbetreuer, Therapeuten, Psychologen, Büroangestellte und Reinigungskräfte sowie MitarbeiterInnen der Wäscherei. Seit Juli 20…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig , jedoch nicht berechtigt . 1. Die dem normativen Teil eines Kollektivvertrags angehörenden Bestimmungen sind nach den Grundsätzen der §§ 6, 7 ABGB, also nach der eigentümlichen Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhang und der Absicht des Normgebers auszulegen (RIS Justiz…