JudikaturJustizRS0008775

RS0008775 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. März 2024

Der Schutzzweck der Norm ergibt sich aus ihrem Inhalt. Das Gericht hat das anzuwendende Schutzgesetz teleologisch zu interpretieren, um herauszufinden, ob die jeweilige Vorschrift, die übertreten wurde, den in einem konkreten Fall eingetretenen Schaden verhüten wollte. Für den Schutzzweck der übertretenen Norm ist das innere Vorhaben der die Aufstellung eines Verkehrszeichens anordnenden Behörde unbeachtlich.

Entscheidungen
79