JudikaturJustizRS0008708

RS0008708 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Januar 2014

Eine materielle Derogation ist nur dann gegeben, wenn die alte und die neue Vorschrift denselben Tatbestand aufweisen und die angeordneten Rechtsfolgen unvereinbart sind. (Hier Sicherstellungsauftrag nach § 233 BAO und Sicherungsmaßnahmen nach § 38 lit c GBG; keine materielle Derogation).

Entscheidungen
5