Spruch Dem Revisionsrekurs des Antragstellers wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden in Ansehung der Zurückweisung des Revisionsrekurses des Antragstellers gegen den Beschluss des Rekursgerichts vom 7. 3. 2008 (ON 67) aufgehoben. Im Übrigen wird dem Revisionsrekurs nicht Folge…
Text Begründung: In der wohnrechtlichen Außerstreitsache nach § 52 Abs 1 Z 5 WEG wurde über den Antragsteller mit Beschluss vom 17. 2. 2006 (ON 33) eine Ordnungsstrafe verhängt. Einem dagegen erhobenen Rekurs gab das Gericht zweiter Instanz mit Entscheidung vom 19. 10. 2007, GZ 3 R 108/07k 60, nicht Fo…
Rechtliche Beurteilung Gegen diesen Beschluss richtet sich der Revisionsrekurs des Antragstellers , der zulässig ist, weil das Rekursgericht die Natur des Entscheidungsgegenstands einer Ordnungsstrafe verkannte. Der Revisionsrekurs ist auch teilweise zulässig. Zu Recht hat allerdings das Erstgericht das Rechtsmittel des A…