JudikaturJustizRS0008425

RS0008425 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juni 2012

Kein rechtliches Interesse des präsumtiven Erben, vor der Einleitung einer Nachtragsabhandlung durch Feststellungsklage das Zurechtbestehen einer Forderung der Verlassenschaft gegenüber einem Dritten nachzuweisen.

Entscheidungen
5