JudikaturJustizRS0008377

RS0008377 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 2014

Kann die Amtsbestätigung gemäß § 178 AußStrG gegen den Willen des Erben nicht erteilt werden, so kann der Legatar bei Fälligkeit des Legats unmittelbar Leistungsklage erheben, es wird aber auch die Erhebung eines Feststellungsbegehrens als zulässig angesehen: Auch die Klage auf Abgabe einer Willenserklärung, nämlich auf Zustimmung zur Ausstellung der Amtsbestätigung ist zulässig.

Entscheidungen
9