Spruch Die Prüfung des vom Vorerben gelegten Endausweises obliegt dem Abhandlungsgericht. Entscheidung vom 27. Oktober 1954, 1 Ob 765/54. I. Instanz: Bezirksgericht Kufstein; II. Instanz: Landesgericht Innsbruck.…
Text Josef R. hat in seinem Testament vom 3. März 1934 (4. Feber 1946) angeordnet, daß seine Witwe Katharina R. Universalerbin sein solle und daß nach ihrem Tod alles seinem Enkelkind Anneliese H. zuzufallen habe. Der mit der fideikommissarischen Substitution belastete Nachlaß wurde der Witwe, die sich u…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Dem vom Erblasser eingesetzten Vorerben kommt nach § 613 ABGB. das eingeschränkte Eigentumsrecht mit den Rechten und Verbindlichkeiten eines Fruchtnießers zu. Als solcher hat er das Recht, die Sache mit Schonung der Substanz ohne alle Einschränkung zu genießen (§ 509 ABGB.). Dem…