JudikaturJustizRS0008227

RS0008227 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Januar 2011

Die den erbserklärten Erben überlassene Besorgung und Verwaltung des Nachlasses wird nur durch die rechtskräftige Anordnung der Nachlassabsonderung hinfällig. Die bloße Sicherstellung eines privilegierten Legats berührt hingegen die den Erben überlassene Besorgung und Verwaltung des Nachlasses nicht.

Entscheidungen
8