Spruch Das Rechtsinstitut der Reallast kann als Sicherungsmittel des dem pflegebefohlenen Legatar zugewendeten Vermächtnisses des mangelnden Unterhaltes herangezogen werden Wird von den Erben die Gültigkeit eines privilegierten Vermächtnisses bestritten, so ist für seine Sicherstellung so lange zu sorgen,…
Text Die Erblasserin hat in ihrem Testament vom 17. August 1965 unter Punkt II ihrer Ziehtochter Anna A, die wegen Geisteskrankheit voll entmundigt und arbeitsunfähig ist, ein Vermächtnis ausgesetzt, wonach die Erben verpflichtet sind sie in ihren Haushalt aufzunehmen, zu betreuen und ihr den mangelnden …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die Rekurswerber vertreten in ihrem Rechtsmittel die Auffassung, daß nach dem Willen der Erblasserin ihrer pflegebefohlenen Legatarin der mangelnde Unterhalt nur im Haushalt der Erben geboten werden sollte, nicht aber im Falle der Unmöglichkeit ihrer Aufnahme in diesem Haushalt; …