JudikaturJustizRS0008212

RS0008212 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. November 2022

Wird von den Erben die Gültigkeit eines Vermächtnisses bestritten, so ist für die Sicherstellung der privilegierten Legate so lange zu sorgen, als nicht die Unwirksamkeit des Vermächtnisses feststeht. Damit ist den Erben keineswegs die Möglichkeit genommen, die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit des Legats im Rechtsweg feststellen zu lassen.

Entscheidungen
13