JudikaturJustizRS0008145

RS0008145 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Januar 2016

Streitig gebliebene Fragen der Erbteilung, insbesondere die der Anrechnung von Vorempfängen eigenberechtigter Erben, hindern die Einantwortung nicht und sind im Rechtswege auszutragen.

Entscheidungen
7