Spruch Der erbserklärte Erbe, dem die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses überlassen wurde, ist ohne gerichtliche Genehmigung befugt, für die Verlassenschaft als Klägerin einen Kündigungsprozeß zu führen. Dem Verlassenschaftskurator hingegen steht diese Befugnis nur mit gerichtlicher Genehmigung zu. E…
Text Das Erstgericht erkannte die Aufkündigung der im Hause L. Nr. 59 gelegenen Bäckerei, des Betriebes des Handels mit Zuckerwaren sowie der diesem gewidmeten Räumlichkeiten samt Inventar mit der Begründung für rechtswirksam, daß es sich um eine Unternehmenspacht handle, zu deren Aufkündigung es der Ang…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Rekurs wendet sich gegen die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, daß Franz St. als Verlassenschaftskurator und erbserklärter Erbe, dem vom Verlassenschaftsgericht die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses überlassen wurde, berechtigt sei, ohne besondere Genehmigung de…