JudikaturJustizRS0008104

RS0008104 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. August 2021

Das Heimfallsrecht ist kein Erbrecht, sondern ein Aneignungsrecht spezifischer Art mit der Wirkung der Gesamtrechtsnachfolge, das in Wahrheit den Zweck hat, dass nachgelassenes Vermögen nicht herrenlos wird.

Entscheidungen
12