Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die hierin der Revisionsrekurswerberin erteilte Anweisung, der D***** 155,16 EUR zu überweisen, ersatzlos aufgehoben wird.…
Text Begründung: Die am 27. 6. 2007 Verstorbene war Inhaberin eines Privatkontos bei der Revisionsrekurswerberin (einer Bank). Am 28. 6. 2007 ging auf diesem Konto eine Rentenzahlung der D***** (in der Folge: Rentenversicherung) von 155,16 EUR für die Zeit vom 1. 7. bis zum 31. 12. 2007 ein. Nach Auskunf…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil die rechtliche Beurteilung der Vorinstanzen einer Korrektur bedarf. Er ist auch berechtigt. Der angefochtenen Verfügung des Erstgerichts fehlt es nämlich an einer rechtlichen Grundlage. Zum Zeitpunkt des Todes der Erblasserin - ab diesem Zeitpunkt ist als Konto…