JudikaturJustizRS0008022

RS0008022 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2013

Stimmen die Aussagen der Testamentszeugen über den Inhalt des mündlichen Testamentes nicht überein, so betrifft dies die äußere Form des Testamentes. Es ist daher der Testamentserbe gegen den gesetzlichen Erben auf den Rechtsweg zu verweisen.

Entscheidungen
18